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Wir pflegen Sie da,
wo Sie sich am WOHLSTEN fühlen
- zu HAUSE
Leistungen
Verhinderungspflege gem. §39 SGB XI
Bei Verhinderung eines pflegenden Angehörigen erhält der Pflegebedürftige zusätzliche Pflegesachleistungen. Diese Leistungen können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Beratungsgespräche
Beratung zu Pflegeversicherungsanträgen, Pflegekosten, individuelle Pflegeplanung, etc. im Krankenhaus oder auch bei Ihnen zu Hause. Erstellen von Nachweis gem. §37.3 SGB XI bei Pflegegeldleistungsempfängern.